Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten.
Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend. Bei einer erhöhten Brandgefährdung oder erschwerten Bedingungen kann eine erhöhte Anzahl erforderlich sein.
Wir bieten die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als eintägiges Seminar an. Dabei umfasst die Erstschulung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern.
Dieser Lehrgang wird Inhouse bei Ihnen im Betrieb durchgeführt.