Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen Personen zu benennen.
Damit diese ihre Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln können, müssen sie entsprechend geschult sein. Wir bieten daher die Qualifizierung zum Evakuierungshelfer sowie regelmäßige Fortbildungen an.
Das umfasst natürlich auch eine entsprechende Erste-Hilfe-Schulung.
Kommt es in einem Betrieb zu einem Unfall und es entsteht z. B. ein Brand, müssen die Personen in den betroffenen Gebäuden schnell und sicher evakuiert werden. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Beschäftigten sowie der Besucher und Angestellten anderer Firmen auf dem Betriebsgelände.
Die notwendigen Kenntnisse vermitteln Wir mit einer entsprechenden Ausbildung. Evakuierungshelfer erhalten in dieser Qualifizierung eine fundierte Einführung in ihre Aufgaben.
Zu dem Aufgabenbereich gehört:
Evakuierungshelfer lernen in der Schulung in Angst- oder Paniksituationen souverän und gelassen zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch eine umfangreiche Erste-Hilfe-Schulung.
Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen. Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer (m/w/d) nach der Zahl der Mitarbeitenden und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen, in der Regel 5 Prozent der Arbeitnehmer.
Dieser Lehrgang wird Inhouse bei Ihnen im Betrieb durchgeführt.